Vornweg: es gibt recht interessaten Seiten im Netz, die es wert sind, besucht zu werden.
- nein, nicht die, die Sie nun vielleicht meinen, wenn man z. B. übers Kapitel Pornografie berichtet.
Nunja, zur Anschauung blieb Frau Dale gar nicht viel anderes übrig, um in wohlzensierter Form einen
Ausflug ins verbotene Land zu unter- nehmen; die Maustaste in jene Schmuddelecken zu steuern.
Nun nochmals zu jenen Seiten: unter www.bsi.de
gibts z. B. eine recht interessante Statistik über die
derzeit verbreiteten Virenarten;
über den Bereich Jugendschutz informiert www.jugendschutz.net;
und natürlich gab Frau Dale auch die Seite ihrer Dienststelle www.polizei-bayern.de weiter,
auf der Informationen auch zu aktuelle Themen zu finden sind.
Volksverhetztendes, Seiten über Satanismus, Nazipropaganda, praktische Anleitungen zum Bombenbauen oder Waffenkauf ersparen wir uns hier lieber.
Doch die wesentliche Frage ist nicht immer ganz einfach zu klären: Legal - Illegal - Wo liegt die Grenze?
Kann die Weitergabe individuum- und gesellschaftsgefährdender Medien verhindert oder zu mindest eingeschränkt werden?
Und eben auch: Gelingt der Zugriff? Kommt die Justiz zu ihrem Recht?
Zuvor gilt die Frage nach der Definition: Gefährdung ist ein subjektives Gefühl, und in föderalistischen Systemen wie der Bundes-
republik besitzen die Länder über Kompetenzen; entscheiden also autonom, was noch innerhalb
des gesetzlichen Rahmens, und was bereits außerhalb liegt, bzw. was es mit welchen Mitteln
wert ist verfolgt zu werden;
und dies wiederum gilt im international ausgelegtem Medium Internet natürlich um so mehr. Welche
Wertegemeinschaft stellt die Regeln auf, bezüglich gewaltverherr-
lichenden, gewaltpornographischen, sog. "geschmacklosen" oder rechtsextremistischen Seiten,
in Bild wie Text.
In wie weit sind die Provider verpflichtet, auf die Seiten ihrer Kunden Zensur auszuüben?
Um illegales Material im Sinne der Beweisführung sichern zu können,
sollen diese zukünftig alle Dateien statt bisher 80 bald 180 Tage speichern.
Mehr Personal für die Kontrolle sowie Speicher bedeuten Kosten, Geld das sich wohl direkt auf die User
niederschlagen dürften.
Dem Vortrag von Frau Dale folgten einige Wortmeldungen bzw. Fragen,
z. B. zum Unterschied des Internet zum konventionellem TV-Genuß in Bezug der Problembereiche.
Dale appelierte für eine allgemeine Medienerziehung, in der sich jeder bewußt die Frage stellen sollte
"was seh ich mir an?"
Schießl fragte nach den Folgen eines versehentlichen Aufrufs sog. "verbotener Seiten", und
Dale nahm die Gelegenheit wahr, eine Art Verhaltens-Rezept weiterzugeben.
Demnach wäre es falsch, nach solchen Seiten gezielt zu suchen, um dies Spezialisten zu überlassen.
Wenn man demnach also rein zufällig auf Entsprechendes trifft, ist Dale mit ihrer Gruppe aber
durchaus dankbar; auch wenn manches dann doch als legal eingestuft wird.
Schließlich erzählt Busunternehmer Scharf aus Tittenkofen schmunzelnd von einer wirklichen Begebenheit,
wie es einen Busunternehmer Scharf in einem Ort Tittenkofen ergehen kann, wenn die Sittenwächter zuschlagen.
Von diesen wurde die Homepage www.scharf-reisen.de für ein halbes Jahr wegen all der unzüchtigen jugendgefährdeten Ausdrücke
gesperrt, und es war nicht einfach, bis das Amt in München dem Busunternehmen die Webadresse freigab;
eine im Unternehmen beschäftigte Sekretärin namens Blasi machte die Angelegenheit nicht gerade einfacher.