Pressemitteilung - Nachtflug im Jahr 2002
Nachdem die geltende Nachtflugregelung im Jahr 2002 ein ganzes Kalenderjahr in Kraft war hinterfragt die BIF die Ausnutzung des Lärmkontingents kritisch. Dieses Kontingent von 105 Neq, einem rein statistischen Wert, der mit einer komplizierten Formel berechnet wird, darf im Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Im Jahr 2002 wurde dieser Wert auf Jahresbasis zu 24 % ausgenutzt, wobei dies 38 Flügen pro Nacht im Jahresdurchschnitt entspricht. Folglich könnten mit der derzeit geltenden Nachtflugregelung cirka 158 Nachtflüge im Durchschnitt abgewickelt werden. Gegenüber der alten Regelung mit 38 Nachtflügen würde sich damit eine Vervierfachung des erlaubten Nachtfluges ergeben. Diese Zahl von 158, basierend auf dem erwähnten Lärmkontingent, ist allerdings keine Maximalgrenze wie die 38 Nachtflüge, sondern eine Durchschnittszahl. Am Flughafen München könnte in einer Nacht, zum Beispiel zu Beginn der Osterferien, ein Vielfaches dieser Flüge durchgeführt werden, wenn über die anderen Nächte im Kalenderjahr der Durchschnitt deutlich unterschritten würde. In seinem Urteil zum Nachtflug hat der Verwaltungsgerichtshof diese exorbitante Ausweitung der Lärmbelastung zwar kritisch angemerkt, aber gleichzeitig die Klagen der Betroffenen abgewiesen!

Erstaunlich ist diese mögliche Zahl von 158 Flügen in einer Durchschnittsnacht deshalb, weil die Nachtflugregelung des Luftamtes Südbayern bei den medizinischen Gutachten nur einen Bedarf von 82 Flügen pro Nacht unterstellt. Damit wird deutlich, auf welch weichen Fakten die Behörde hier Genehmigungen erteilt. In seinen Schlussworten im Nachtflugprozess hat der Vertreter der Behörde angemerkt, dass der Flughafen München eine zehnjährige Erfolgsgeschichte sei, die (durch eine restriktive Nachtflugregelung) nicht unterbrochen werden dürfe.

Mit Beginn der Umsetzung der neuen Nachtflugregelung im April 2001 war festzustellen, dass die Zahl der Ausnahmegenehmigungen schlagartig zurückging. Mussten unter der alten Nachtflugregelung von Januar bis März 2001 noch 203 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, so waren es im gesamten Rest des Jahres 2001 nur noch 214. Im gesamten Jahr 2002 beliefen sich die Ausnah-megenehmigungen sogar nur noch auf 180. Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass in der Vergangen-heit ein erheblicher, sogar gerichtlich festgestellter Rechtsmissbrauch bei der Genehmigung von Ausnahmen durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie be-trieben wurde.

Auch Landungen aus sicherheitstechnischen Gründen sind im gleichen Maße zurückgegangen und lassen den gleichen Rückschluss zu.

Im Immissionsbericht der FMG tauchen seit Beginn der neuen Nachtflugregelung im April 2001 Flüge in einer Kategorie "Sonstige" auf. Im Jahr 2002 waren dies 36 Nachtflugbewegungen. Diese Kategorie ist nicht Bestandteil der derzeit gültigen Nachtflugregelung. Damit werden am Flughafen München Flüge durchgeführt, die im Rahmen der Nachtflugregelung gar nicht zulässig sind. Hier-mit wird einmal mehr deutlich, wie "unverschämt flexibel" die Nachtflugregelung, die seit zwei Jahren gilt, vollzogen wird. Sowohl der Betreiber des Flughafens als auch die zuständige Auf-sichtsbehörde sehen, wie nicht anders zu erwarten war, darüber hinweg.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Steiner u. ichard Moosburger
BIF Hallbergmoos-Goldach


immer mit der Ruhe

Folgende Info wurde an uns am 28.07.01 von Siegfrid Pschibul vom KV der Erdinger Grünen als Presseerklärung weitergegeben Info und Meinungen zur Nachtflugregelung
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Ein Diskussionsforum zu Politik ist im Aufbau.
Presseerklärung des Kreisverbands von Bündnis 90/Die Grünen zu den Äußerungen von Herrn Staatsminister Otto Wiesheu in der Erdinger SZ vom 9.6.01 bzgl. der Nachtflugregelung "Wiesheu weist Kritik zurück"

Herr Otto Wiesheu behauptet in o.g. Pressemitteilung, daß ein Eingreifen seiner Person und von Herrn Staatsminister Zehetmair in den Prozeß der Antragstellung auf Änderung der Nachtflugregelung nicht möglich gewesen wäre.
Tatsache ist, daß der Freistaat Bayern mit 51% Hauptanteilseigner an der Flughafen-München-Gesellschaft (FMG) ist. Weitere Anteile halten die Stadt München (23%) und die Bundesrepublick Deutschland (26%).
Da der Hauptanteilseigner, der Freistaat Bayern, von der Bayerischen Staatsregierung vertreten wird, hätte das Kabinett (Ministerpräsident Stoiber mit seinen Staatsministern) ganz einfach sagen können, daß es keine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung wünscht.
Zur Erinnerung: die "alte" Nachtflugregelung war gemäß der Entscheidung des Bundes-verwaltungsgerichts bereits ein Kompromiß zwischen den Interessen der FMG und den Anwohnern.
Richtig ist, daß die Grünen bei den anderen Anteilseignern, der Stadt München und dem Bund mit der SPD in einer Regierungskoalition vertreten sind. Deshalb haben die Grünen dort auch massiv versucht, die SPD für eine Beibehaltung der alten Nachtflugregelung zu gewinnen.
Daß dies leider nicht gelungen ist, bedauern wir sehr.
Der Vorwurf von Herrn Wiesheu, Vertreter der Grünen hätten im Aufsichtsrat der FMG der Änderung der Nachtflugregelung zugestimmt, ist schlichtweg falsch, weil sich in diesem Gremium kein einziger Vertreter der Grünen befindet!
Wo andere Parteien einseitig die Interessen der Wirtschaft vertreten, treten Bündnis 90/Die Grünen eben auch für Mensch und Natur ein.
Als Mitglieder im Aktionsbündnis "AufgeMUCkt" unterstützen die Grünen in den Landkreisen Erding und Freising Musterkläger bei der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung. Bleibt zu hoffen, daß die Gerichte in Bayern keiner politischen Einflußnahme unterliegen, wie dies Herr Wiesheu bzgl. der Regierung von Oberbayern behauptet. Aber zum Glückt gibt es ja noch das Bundesverwaltungsgericht!

Diese Info stammt von Roswitha Bendl,
stellv. Vorsitzende der ödp
siehe auch: "Veranstaltung des BN zur Verkehrsproblematik rund um den Flughafen" von Dr. C. Magerl
Aktuell vom 27.03.: Ab sofort sind von 22 - 6 Uhr 89 Flüge pro Nacht zugelassen!
Dies entspricht einer Verdopplung.
Umlandgemeinden, Parteien und Aktionsgruppen wollen nun dagegen juristisch vorgehen.

Die Ausweitung der Nachtflugregelung am Flughafen München-Erding hat die Regierung von Oberbayern am Montag bekanntgeben.
Neben der ohnehin höheren Belastung durch den im Sommerflugplan bevorstehenden "Wachstumssprung" des Flugverkehrs, bei dem allein die Lufthansa 250 Flüge mehr anbieten wird kommt nun eine noch höhere Belastung der Umlandgemeinden in der Nacht, nicht nur durch die startenden und landenden Flugzeuge, sondern auch durch erhöhten Straßenverkehr, den diese Flüge verursachen.

Dadurch wird die Bevölkerung vieler Gemeinden im Landkreis Erding ganz erheblich zusätzlich geschädigt. Erst vor kurzem wies bei einer Veranstaltung in Freising Dr. Bartels, der Vorsitzende der Ärzte für vorbeugende Umweltmedizin darauf hin, dass neuere wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bestätigen, wie schädlich sich die Lärmbelastung in der Nacht auf Betroffene auswirkt. Darum habe auch z.B. Ministerpräsident Koch in Hessen durchgesetzt, dass Frankfurt ein Nachtflugverbot bekommen soll.

Im Umland des Flughafens München hatten sich 28 000 Bürger/Bürgerinnen im Vorfeld mit Einwendungen an die Regierung von Oberbayern gewandt und vielfältige Gründe gegen eine Ausweitung der Nachtflugregelung genannt.
Immerhin ist die körperliche Unversehrtheit auch ein Recht der Menschen, dass sogar im Grundgesetz verankert ist.

In diesen Zusammenhang gehört auch ein eindringlicher Hinweis darauf, dass jede Steigerung und Ausweitung des Flugverkehrs durch seine Auswirkungen auf das Klima eine Bedrohung für alle Menschen der Erde dastellt und es daher nicht nur um örtliche Anliegen geht.
Ziel einer verantwortlichen Politik muss es daher sein, den Flugverkehr auf ein nötiges Maß zu beschränken und nicht wirtschaftliche Aspekte allein in den Mittelpunkt zu stellen.

Wir sind sicher, dass viele Menschen von den zu erwartenden menschenverachtenden Entscheidungen schockiert sein werden.